Sechs Gemeinden im Süden des Landkreises
Diese Seite fasst die Gemeinden südlich und südwestlich von München zusammen, von Pullach bis Schäftlarn. Zusammen wohnen hier rund 40.000 Menschen.
| Gemeinde | Einwohner (31.12.2024) | Fahrstrecke ab Taufkirchen |
|---|---|---|
| Grünwald | 11.179 | ca. 11 km |
| Sauerlach | 8.063 | ca. 11 km |
| Straßlach-Dingharting | 3.258 | ca. 13 km |
| Pullach | 8.601 | ca. 14 km |
| Baierbrunn | 3.376 | ca. 14 km |
| Schäftlarn | 5.840 | ca. 20 km |
Einwohnerzahlen laut Landratsamt München auf Basis des Bayerischen Landesamts für Statistik. Fahrstrecken mit OpenStreetMap-Daten bis zur Ortsmitte gerechnet, nur zur Orientierung.
Wer hier das Stromnetz betreibt
Im Süden des Landkreises gibt es nicht den einen Netzbetreiber. Pullach und Grünwald haben ihr Stromnetz in Gesellschaften eingebracht, an denen die Gemeinde die Mehrheit hält. Für jede Anmeldung zählt der Netzbetreiber, der für die Adresse der Anlage zuständig ist.
| Gemeinde | Netzbetreiber Strom | Quelle |
|---|---|---|
| Pullach | Stromnetz Pullach GmbH, 51 Prozent bei der gemeindlichen IEP, 49 Prozent bei Bayernwerk Netz | ZfK, Bericht vom 29.11.2018 |
| Grünwald | Netz der Elektrizitätsnetzgesellschaft Grünwald mbH & Co. KG, technischer Betrieb durch das Bayernwerk als Pächter | Bayernwerk, Pressemitteilung vom 21.12.2015 |
| Baierbrunn | Bayernwerk Netz GmbH | Bayernwerk, Pressemitteilung vom 06.05.2025 |
| Sauerlach | beim örtlichen Netzbetreiber | keine geprüfte Quelle |
| Schäftlarn | beim örtlichen Netzbetreiber | keine geprüfte Quelle |
| Straßlach-Dingharting | beim örtlichen Netzbetreiber | keine geprüfte Quelle |
Hinweis: Netzgesellschaften und Konzessionen ändern sich. Vor einer Anmeldung prüfen wir den aktuellen Netzbetreiber für Ihre Adresse. Stand der Recherche: Oktober 2026.
Anmelden, bevor die Anlage läuft
Ob Wallbox, Photovoltaik oder ein großer neuer Verbraucher: Der Netzbetreiber will vorher Bescheid wissen. Ladeeinrichtungen sind nach § 19 NAV vor der Inbetriebnahme zu melden. Über 12 kVA Summenleistung braucht es zusätzlich seine Zustimmung.
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Netzbetreiber solche Meldungen auch über ihre Internetseite ermöglichen (§ 19 Abs. 4 NAV). Formulare und Portale unterscheiden sich trotzdem von Betreiber zu Betreiber, gerade bei kleinen Netzgesellschaften.
Hinweis: Errichten, erweitern oder ändern darf die elektrische Anlage hinter dem Hausanschluss außer dem Netzbetreiber nur ein Installationsunternehmen aus dem Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (§ 13 NAV).
Für ein Angebot sehen wir uns die Anlage zuerst vor Ort an, dann erhalten Sie ein schriftliches Angebot. Der Notdienst 24/7 läuft über die Mobilnummer, als Zusatzleistung gesondert berechnet.
