Muss ich meine Wallbox anmelden?
Ja, jede Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden, unabhängig von ihrer Leistung. Die Pflicht steht in § 19 Absatz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), die für Hausanschlüsse im Niederspannungsnetz gilt.
Eine Zustimmung des Netzbetreibers braucht die Wallbox zusätzlich, wenn die Summen-Bemessungsleistung aller Ladeeinrichtungen 12 kVA je elektrischer Anlage überschreitet. Der Netzbetreiber muss sich innerhalb von zwei Monaten nach der Meldung äußern. Lehnt er ab, muss er die Gründe, mögliche Abhilfemaßnahmen und den Zeitbedarf dafür nennen.
| Ausstattung | Summenleistung | Was nötig ist |
|---|---|---|
| 1 Wallbox mit 11 kW | unter 12 kVA | Anmeldung |
| 2 Wallboxen mit je 11 kW | über 12 kVA | Anmeldung und Zustimmung |
| 1 Wallbox mit 22 kW | über 12 kVA | Anmeldung und Zustimmung |
Für die Zustimmung zählt die Summe aller Ladeeinrichtungen je elektrischer Anlage, nicht die einzelne Box. Wer später eine zweite Wallbox ergänzt, kann dadurch über die Grenze von 12 kVA kommen und braucht dann die Zustimmung, obwohl die erste Box nur angemeldet war.
Wer meldet die Wallbox wo an?
Die Wallbox meldet in der Regel der installierende Elektrofachbetrieb beim örtlichen Netzbetreiber an. Welcher Netzbetreiber zuständig ist, steht auf Ihrer Stromrechnung. Im Stadtgebiet München ist es SWM Infrastruktur, die auch einige Umlandgemeinden versorgt, etwa Kirchheim seit 2020. In vielen Gemeinden im Landkreis München betreibt Bayernwerk Netz das Stromnetz.
Bei SWM Infrastruktur meldet der Elektrofachbetrieb die Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Inbetriebnahmeportal an. Der Betrieb muss im Installateurverzeichnis eines Verteilnetzbetreibers eingetragen sein. Vor der Anmeldung wird der Zählerschrank für die Steuerung vorbereitet.
Bayernwerk Netz nimmt die Anmeldung der Wallbox online entgegen. Melden können der Kunde selbst oder seine Elektrofachkraft. Meldung und Netzverträglichkeitsprüfung sind laut Bayernwerk kostenlos. Muss die Leistung des Hausanschlusses erhöht werden, ist ein eigener Antrag im Netzanschlussportal nötig.
Hinweis: Die Installation einer Wallbox gehört in die Hand eines Elektrofachbetriebs. Die Verbraucherzentrale weist ausdrücklich darauf hin, dass Ladestationen nur vom Fachbetrieb installiert werden dürfen.
Was bedeutet § 14a EnWG für die Wallbox?
Eine private Wallbox mit mehr als 4,2 kW Netzbezug gilt seit dem 1. Januar 2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei drohender Überlastung des Netzes begrenzen. Mindestens 4,2 kW müssen laut Bundesnetzagentur immer verfügbar bleiben, das Laden stoppt also nicht.
Im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt. Sie wählen eines von drei Modulen, ohne Wahl gilt Modul 1.
| Modul | Was es bringt | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Modul 1 | Pauschale Reduzierung pro Jahr, laut Bundesnetzagentur 110-190 Euro (Stand 2023), die aktuelle Höhe nennt Ihr Netzbetreiber im Preisblatt | keine |
| Modul 2 | Arbeitspreis des Netzentgelts sinkt auf 40 Prozent | separater Zähler für die Wallbox |
| Modul 3 | Zeitvariables Netzentgelt in drei Preisstufen, seit April 2025 | intelligentes Messsystem, nur mit Modul 1 |
Die Reduzierung gewährt der Netzbetreiber Ihrem Stromlieferanten. Laut Bundesnetzagentur ist der Lieferant nicht verpflichtet, sie an Sie weiterzugeben. Ob Ihr Tarif das vorsieht, steht in den Vertragsbedingungen des Lieferanten.
Welche Technik braucht die Wallbox im Haus?
Eine Wallbox braucht einen eigenen Stromkreis, einen eigenen Fehlerstromschutz und Platz im Zählerschrank. Die Anforderungen an Ladepunkte für Elektrofahrzeuge stehen in DIN VDE 0100-722. Ob der vorhandene Hausanschluss reicht, hängt von der Ladeleistung und vom übrigen Verbrauch im Haus ab.
- Eigener Stromkreis: Nach DIN VDE 0100-722 bekommt jeder Ladepunkt einen eigenen Stromkreis mit Leitungsschutzschalter.
- Fehlerstromschutz: Jeder Ladepunkt hat einen eigenen Fehlerstrom-Schutzschalter. Erkennt die Wallbox Gleichfehlerströme selbst, reicht Typ A oder F, sonst ist Typ B nötig.
- Zählerschrank: Er braucht Platz für die zusätzliche Absicherung und für die Steuerung nach § 14a EnWG. Reicht der Platz nicht, muss der Zählerschrank angepasst oder erneuert werden.
- Hausanschluss: Die Leistung muss für Wallbox und übrigen Verbrauch reichen, besonders bei 22 kW oder mehreren Ladepunkten.
Bei größeren Ladestationen kann der Netzbetreiber einen eigenen Zähler für die Wallbox vorschreiben. Dann brauchen Sie einen zusätzlichen Zählerplatz und einen eigenen Stromvertrag. Auch Modul 2 nach § 14a EnWG setzt einen separaten Zähler voraus.
Dürfen Mieter eine Wallbox verlangen?
Ja, Mieter können nach § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen für eine Wallbox erlaubt. Der Vermieter darf nur ablehnen, wenn ihm die Veränderung auch unter Abwägung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist. Die Kosten trägt in der Regel der Mieter.
Wohnungseigentümer haben für eine Wallbox nach § 20 Absatz 2 WEG einen Anspruch auf angemessene bauliche Veränderungen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen. Über die Art der Durchführung entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss.
In Tiefgaragen lohnt es sich, gleich ein Konzept für mehrere Stellplätze mit Lastmanagement zu planen. Sonst stößt der Hausanschluss an seine Grenze, sobald mehrere Fahrzeuge gleichzeitig laden, und jede weitere Wallbox zählt zur Summe nach § 19 NAV.
Gibt es Förderung für private Wallboxen?
Für private Wallboxen gibt es im Raum München derzeit nur einzelne Förderungen der Gemeinden. Das Münchner Förderprogramm Klimaneutrale Antriebe, das auch private Ladestationen bezuschusst hat, endete am 2. Juli 2025. Das Förderprogramm Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2026-2029 der Bayerischen Staatsregierung fördert öffentlich zugängliche Ladepunkte, keine Wallbox am Eigenheim.
Der Landkreis München hat kein eigenes Programm für Wallboxen. Laut Landratsamt fördern einzelne Gemeinden private Ladestationen, etwa Grünwald, Pullach, Unterhaching und Unterföhring. Höhe und Bedingungen erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Hinweis: Stand der Förderangaben: 31. Oktober 2026. Programme ändern sich oft kurzfristig. Viele Programme verlangen, dass Sie erst nach der Bewilligung bestellen.
Was der Fachbetrieb vor Ort prüft
Für eine Wallbox prüft der Elektrofachbetrieb vor Ort zuerst Hausanschluss, Zählerschrank und Leitungsweg zum Stellplatz. Daraus ergibt sich, welche Ladeleistung ohne Verstärkung möglich ist, ob die Grenze von 12 kVA erreicht wird und ob im Zählerschrank Platz für Absicherung und Steuerung nach § 14a EnWG ist.
Für den ersten Termin helfen diese Angaben:
- die letzte Stromrechnung, auf der Netzbetreiber und Zähler stehen
- Modell oder Datenblatt der gewünschten Wallbox
- die maximale Ladeleistung Ihres Fahrzeugs an Wechselstrom
- Fotos von Zählerschrank und Stellplatz
- bei Miete oder Eigentümergemeinschaft: Erlaubnis des Vermieters oder Beschluss der Gemeinschaft
Für die Anmeldung stellt der Betrieb die technischen Daten der Wallbox zusammen und reicht sie beim Netzbetreiber ein. Vor der Inbetriebnahme wird die Anlage geprüft und das Ergebnis in einem Prüfprotokoll festgehalten. Reinlicht Elektrotechnik ist ein Meisterbetrieb aus Taufkirchen und im Installateurverzeichnis eingetragen.
